Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen dem Schlüsseldienst Göttingen Wolf, handelnd unter der Bezeichnung „Schlüsseldienst Göttingen Wolf" (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
Der Vertrag kommt durch die telefonische, schriftliche oder elektronische Beauftragung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Bereits mit der telefonischen Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und ihnen vollumfänglich zuzustimmen. Einer gesonderten schriftlichen Bestätigung oder Unterschrift des Auftraggebers bedarf es nicht. Der Auftraggeber erkennt an, dass die telefonische Beauftragung einem verbindlichen Vertragsabschluss gleichkommt und die AGB integraler Bestandteil des geschlossenen Vertrages sind.
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Schlüsseldienst, insbesondere Türöffnungen, Notöffnungen, Schlossöffnungen sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Beauftragung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Insbesondere kann nicht garantiert werden, dass eine Türöffnung beschädigungsfrei erfolgt.
Die auf der Internetseite des Auftragnehmers genannten Preise beziehen sich ausschließlich auf eine einfache Türöffnung während der regulären Arbeitszeiten und stellen keine Pauschalpreise dar. Zusätzlich zu den genannten Preisen werden Anfahrtskosten berechnet. Die Anfahrt erfolgt grundsätzlich von der Geschäftsadresse des Auftragnehmers, Fünffensterstraße 2, 34117 Kassel, und wird entsprechend der Entfernung zum Einsatzort in Rechnung gestellt.
Für Einsätze an Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag in Höhe von 100 % auf sämtliche Leistungen und Kosten erhoben. Ebenso wird für Einsätze ab 18:00 Uhr ein Zuschlag in Höhe von 100 % berechnet. Zuschläge sind kumulativ anwendbar, sofern mehrere Zuschlagstatbestände gleichzeitig vorliegen. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit der Berechnung dieser Zuschläge einverstanden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vollständigen Rechnungsbetrag unmittelbar nach Abschluss der Leistung zu begleichen. Die Zahlung hat grundsätzlich sofort vor Ort in bar oder per EC-Karte zu erfolgen. Sofern im Ausnahmefall eine sofortige Zahlung nicht erfolgt, verpflichtet sich der Auftraggeber, den vollständigen Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen sowie sämtliche durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassokosten sowie Rechtsverfolgungskosten, in Rechnung zu stellen.
Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer und kommt es aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zur Durchführung der Leistung, insbesondere bei Nichtantreffen des Auftraggebers, fehlender Zugangsberechtigung oder nachträglicher Stornierung des Auftrags, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche bis dahin angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Anfahrtskosten, Einsatzzeiten sowie sonstige Aufwendungen. Gleiches gilt im Falle einer sogenannten Leerfahrt.
Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund. Eine Haftung für Sachschäden, Vermögensschäden, Folgeschäden oder immaterielle Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Beschädigungen an Türen, Schlössern, Rahmen, Beschlägen oder sonstigen Gegenständen, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen können. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Türöffnungen technisch bedingt mit Beschädigungen verbunden sein können und akzeptiert dieses Risiko.
Der Haftungsausschluss gilt auch für leichte Fahrlässigkeit. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ist – soweit gesetzlich zulässig – ebenfalls ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung, dass er zur Öffnung der betreffenden Tür oder des betreffenden Objekts berechtigt ist. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Berechtigung umfassend zu prüfen. Stellt sich nachträglich heraus, dass keine Berechtigung bestand, haftet ausschließlich der Auftraggeber für sämtliche daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um eine Dienstleistung handelt, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers sofort erbracht wird. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt und erkennt an, dass ein Widerrufsrecht hierdurch erlischt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
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